FÖZ Lernen, Herderschule, 99427 Weimar, Bonhoefferstr. 46, Tel : +493643418973; Fax : +493643418974, EMail : herderschule-weimar@t-online.de
2.
Aufnahme in unsere SVE
Ein Kind, welches in unsere Schulvorbereitende Einrichtung aufgenommen werden soll, besuchte vorher eine
integrative Kindertagesstätte, wurde durch die ambulante Früh-förde-rung betreut oder war stationär in einer
psychiatrischen Kinderstation unter-ge-bracht. Diese Maßnahmen zur Förderung, des in seiner Entwicklung auffällig
gewordenen Kindes, reichen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr aus.
Hier greift die interdisziplinäre Zusammenarbeit von:
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Frühförderung freier Träger
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Kinderarzt
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Psychologe
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Kindertagesstätten
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Schulamtsarzt
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Amt für Soziales und Familie
und
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der Eltern,
um schnellstmöglich und kompetent den Förderbedarf des Kindes zu diagnostizieren.
Ein sonderpädagogisches Gutachten wird durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst erstellt (Thür. FSG § 3),
welcher eine sonderpädagogische Anforderung durch die Eltern des Kindes oder die Leiter der
Kindertageseinrichtung über das Staatliche Schulamt Weimar erhält. Diese Anforderung an den MSD verlangt eine
umfangreiche Diagnostik des zu überprüfenden Kindes. Nachdem beratende Gespräche mit den Eltern und
Fachleuten geführt wurden und  beim Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kann die
Aufnahme in die SVE erfolgen.
Kann der MSD nicht rechtzeitig die Diagnostik erstellen und besteht Gefahr im Verzug, ist eine sechswöchige
Aufnahme auf Probe in der SVE laut Interpretation des Förderschulgesetzes möglich. Dann können die
Sonderpädagogen unserer Einrichtung den Förderbedarf des Kindes diagnostizieren und ein sonderpädagogisches
Gutachten innerhalb von 6 Wochen erstellen. Das Prinzip der Frei-willigkeit und der Wunsch der Eltern ist oberstes
Prinzip.
Konzeption