Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Die förderdiagnostische Begleitung von bedürftigen Kindern im Kleinkindalter wird durch den MSD
gewährleistet. Ein Kind, welches in unsere Schulvorbereitende Einrichtung aufgenommen werden soll,
besuchte vorher eine integrative Kindertagesstätte, wurde durch die ambulante Frühförderung betreut oder
war stationär in einer psychiatrischen Kinderstation untergebracht. Diese Maßnahmen zur Förderung,
des in seiner Entwicklung auffällig gewordenen Kindes, reichen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr
aus. Ein sonderpädagogisches Gutachten wird durch den MSD erstellt (Thür. FSG § 3), welcher eine
sonderpädagogische Anforderung durch das Qualitätsmanagement Schulamt Weimar erhält.
Diese Anforderung an den MSD verlangt eine umfangreiche Diagnostik des zu überprüfenden Kindes.
Nachdem beratende Gespräche mit den Eltern und Fachleuten geführt wurden und beim Kind ein
sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kann die Aufnahme in die SVE erfolgen.
Das Prinzip der Freiwilligkeit und der Wunsch der Eltern ist oberstes Prinzip.