Welche Kinder finden Aufnahme?
Kinder im frühen Entwicklungsalter haben das Recht, eine dem Kind achtende Erziehung zu erfahren und
anregende Umgebungsbedingungen zu erleben, die ihnen individuelle Bildungsanreize bietet.
In die SVE werden Vorschulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der umfängliche
Entwicklungsverzögerungen umfasst, im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen.