Aufgaben der Mobilen sonderpädagogischen Dienste
-durch Beratung und Förderung im Gemeinsamen Unterricht sonderpädagogischen Förderbedarf
nicht entstehen lassen (Prävention)
-ein Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an ihrer wohnortnahen
-Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Form eines Gutachtens
-Beratung von Eltern und Pädagogen
-sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht
(Lernprozesse initiieren und begleiten)
(Fachliche Empfehlung zur Sonderpädagogischen Förderung in Thüringen)
-Zusammenarbeit mit allen Personen die an der Förderung des Kindes beteiligt sind