Das Schulamt leitet die Anforderung an das zuständige Netzwerk, Koordinator Frau Zelßmann weiter. Der Koordinator übergibt die
Anforderung dem zuständigen MSD. Dieser vereinbart den Beginn und Ablauf des förderdiagnostischen Prozesses.
Der förderdiagnostische Prozess findet im Sinne einer Kind-Umfeld-Analyse statt und beinhaltet z.B. die Beobachtung des Kindes
beim Lernen, beim Spielen und im Umgang mit anderen Kindern, Gespräche mit dem Kind, mit Lehrern, mit Kindergärtnerinnen,
mit Eltern, mit Ärzten, mit Therapeuten und allen an der Entwicklung beteiligten Personen, sowie eine Analyse der
Arbeitsergebnisse. Dazu könne auch Tests durchgeführt werden (z.B. Konzentrationstest, Test zur visuellen Wahrnehmung).
Die Ergebnisse werden in einem sonderpädagogischen Gutachten zusammengefasst. Es werden geeignete individuelle
Fördermaßnahmen vorgeschlagen, die sich an den Stärken des Kindes orientieren. Besteht bei dem Kind ein
sonderpädagogischer Förderbedarf wird der sonderpädagogische Förderschwerpunkt festgelegt und ein geeigneter
Grundsätzlich sind als Förderort integrative Formen von Erziehung und Unterricht anzustreben (Gemeinsamer Unterricht).
Den sich ergebenden Förderbedarf erfüllen die Einrichtungen bzw. Schulen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und
sächliche Ausstattung vorhanden ist. Nicht in jedem Fall werden alle notwendigen Bedingungen von Anbeginn an gegeben sein,
vielmehr sind sie im Prozess und unter Einbeziehung aller beteiligten Personen (Berater für Gemeinsamen Unterricht) und
Institutionen zu schaffen.
Für jedes integrativ beschulte Kind wird mit Hilfe des MSDs mindestens halbjährlich ein sonderpädagogischer Förderplan erstellt,
evaluiert und fortgeschrieben. Er bestimmt Förderziele, Fördermaßnahmen und stellt Ergebnisse fest.
Mit den Eltern wird eng und regelmäßig zusammengearbeitet.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den